Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein Artikelgesetz und ändert neben dem BSI-Gesetz weitere Gesetze wie z. B. das Energiewirtschaftsgesetz, Telemediengesetz. In dem unten verlinkten BSI Gesetz sind diese Änderungen enthalten, man spricht deshalb auch von einer konsolidierten Fassung.

Das IT-Sicherheitsgesetz richtet sich hauptsächlich an die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS), konkret werden folgende Sektoren angesprochen:

  • Energie
  • Gesundheit
  • IT und Telekommunikation
  • Transport und Verkehr
  • Medien und Kultur
  • Wasser Finanz- und Versicherungswesen
  • Ernährung

Welche Einrichtungen und Betriebe aus diesen Sektoren konkret unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen, regeln nachgeordnete Rechtsverordnungen. Eine solche Rechtsverordnung regelt auch, welche Krankenhäuser unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen.

Im Mai 2021 erscheint mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 eine erweiterte Neuauflage.