Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein Artikelgesetz und ändert neben dem BSI-Gesetz weitere Gesetze wie z. B. das Energiewirtschaftsgesetz, Telemediengesetz. In dem unten verlinkten BSI Gesetz sind diese Änderungen enthalten, man spricht deshalb auch von einer konsolidierten Fassung.
Das IT-Sicherheitsgesetz richtet sich hauptsächlich an die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS), konkret werden folgende Sektoren angesprochen:
- Energie
- Gesundheit
- IT und Telekommunikation
- Transport und Verkehr
- Medien und Kultur
- Wasser Finanz- und Versicherungswesen
- Ernährung
Welche Einrichtungen und Betriebe aus diesen Sektoren konkret unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen, regeln nachgeordnete Rechtsverordnungen. Eine solche Rechtsverordnung regelt auch, welche Krankenhäuser unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen.
Im Mai 2021 erscheint mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 eine erweiterte Neuauflage.