Auswahl eines geeigneten Prüfteams

Ein Kriterium für die Auswahl eines geeigneten Prüfers ist die nachgewiesene Eignung der Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG. Eine solche Prüfverfahrenskompetenz kann durch eine spezielle Schulung erworben werden und stellt eine empfohlene Zusatzqualifikation dar.

Die Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG ist jedoch gemäß BSI Orientierungshilfe nur ein Kriterium für die Auswahl geeigneter Prüfer. Weiterhin zu achten ist auf Kompetenzen in den Bereichen Audit, IT-Sicherheit und Branchenwissen (siehe 4.2 in vorgenannter Orientierungshilfe). Branchenkompetenz ist um so wichtiger, solange kein anerkannter branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S) vorliegt.