Eine finanzielle Förderung zur Umsetzung der nach KRITIS geforderten IT-Sicherheitsmaßnahmen ist u. a. über das “Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG)” nach Artikel 5 “Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung” möglich. Über die Bereitstellung und Verteilung dieser Mittel entscheiden die jeweiligen Bundesländer in unterschiedlicher Weise.