Der Branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus wurde vom Branchenarbeitskreis (BAK) Medizinische Versorgung erarbeitet. Er beruht auf den Empfehlungen der Orientierungshilfe des BSI, worin die wichtige Inhalte und Anforderungen eines solchen Branchenstandards definiert sind.
Der Branchenarbeitskreis entstand in 2014 aus einer Zusammenarbeit des Bundesverbandes der Krankenhaus-IT-Leiter (KH-IT) und des BSI. Ab Juni 2015 lief der Arbeitskreis offiziell unter der Bezeichnung „BAK Gesundheitsversorgung“, in 2017 erfolgte die Umbenennung in „BAK Medizinische Versorgung“. Die Einreichung des erarbeiteten B3S erfolgte schließlich in 2019 über die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).
Es sind verschiedene Versionen verfügbar:
- Version 0.86 vom 18.12.2018
- Die erste offiziell verfügbare Version
- Ohne Feststellung der Eignung durch das BSI
- Version 1.0 vom 02.04.2019
- In einzelnen Punkten überarbeitete Version
- Wurde eingereicht zur Feststellung der Eignung beim BSI
- Version 1.1 vom 22.10.2019 New Tipp
- Weiter überarbeitete Version
- Diese Version wurde gemäß Feststellungsbescheid des BSI vom 22.10.2019 zur Gewährleistung der Anforderungen nach § 8a Absatz 1 zur Eignung anerkannt.