Zu dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) am 30.11.2020 eine ergänzende Förderrichtlinie veröffentlicht und mit Stand vom 01.12.2020 in Version 2 aktualisiert.
Darin ist auf 49 Seiten zu den einzelnen Fördertatbeständen beschrieben, welche MUSS- und KANN-Kriterien jeweils den Fördertatbeständen zugeordnet zu erfüllen sind.
Es wird erwartet, dass die Erfüllung der MUSS-Kriterien Einfluss haben wird auf den drohenden Entgeltabschlag ab 2025. Dieser Abschlag kann bis zu 2 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall ausmachen. Artikel 6 des KHZG sieht diesbezüglich eine entsprechende Änderung der Krankenhausentgeltverordnung vor.