Seit April 2020 beherrschen Kontaktbeschränkungen und Lockdowns das tägliche Geschehen in Deutschland. Da ein Ende auch in 2021 nicht absehbar ist, hat sich seitens das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Gedanken gemacht, wie eine §8a-Prüfnachweis unter diesen Bedingungen erbracht werden kann.

Die Ergebnisse dazu wurden in einem 9-seitigen Konzeptpapier „Remote-Prüfungen in der Corona-Pandemie“ zusammengestellt.